Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel: Mehr Tempo und Flexibilität am Strommarkt

Ab dem 6. Juni 2025 wird es in Deutschland möglich sein, den Stromlieferanten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Diese Änderung erfolgt gemäß § 20a EnWG und setzt die EU-Richtlinie 2019/944 um. Ziel ist es, den Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu steigern und die Prozesse für den Lieferantenwechsel zu vereinfachen und zu beschleunigen. Was sind die konkreten Änderungen beim 24-Stunden-Lieferantenwechsel und warum finden sie statt? Worauf müssen Sie bei einem zukünftigen Wechsel achten? In diesem Blogbeitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Was ändert sich?

Der Lieferantenwechsel soll künftig an Werktagen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein, anstatt wie bisher bis zu acht Werktage zu dauern. Diese Regelung basiert auf § 20a Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der durch die Bundesnetzagentur verbindliche Fristen festlegt. Sie betrifft ausschließlich die Sparte Strom, während im Bereich Gas keine Änderungen vorgesehen sind.

Zudem treten neue gesetzliche Regelungen für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger in Kraft. Künftig ist eine Anmeldung oder Abmeldung nur noch in die Zukunft möglich. Das bedeutet, dass Sie bei einem Auszug oder Umzug den Vertrag rechtzeitig im Voraus beim Energieversorger anmelden oder kündigen müssen.

Warum ein schnellerer Lieferantenwechsel?

Mit dem neuen 24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24) wird dieser Prozess nun erheblich schneller und effizienter. Für Endkunden bedeutet das mehr Flexibilität, vor allem in Zeiten schwankender Energiepreise. Gleichzeitig profitieren Marktpartner von einer vereinfachten Umsetzung, klareren Prozessvorgaben und einer höheren Datenqualität, was zu einer Reduktion des Umsetzungs- und Pflegeaufwands führt und die Resilienz der Prozesse stärkt. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel sorgt also nicht nur für mehr Wettbewerb, sondern macht den Energiemarkt insgesamt transparenter und kundenfreundlicher.

Ihr Lieferantenwechsel in Zukunft – der Ablauf Schritt für Schritt

Ab dem 6. Juni 2025 ändert sich das Ablaufschema für den Wechsel des Stromlieferanten: An- und Abmeldungen sind dann nur noch für zukünftige Termine möglich – rückwirkende Änderungen sind nicht mehr zulässig.

Für Sie als Unternehmen bedeutet das im Detail: Wenn Sie neue Geschäfts- oder Betriebsräume beziehen, muss die Anmeldung beim Stromversorger spätestens zwei Werktage vor dem gewünschten Lieferbeginn erfolgen. Um Verzögerungen oder zusätzliche Kosten – zum Beispiel durch fehlende Informationen oder technische Probleme – zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Anmeldung idealerweise mindestens sieben Tage im Voraus vorzunehmen. Erfolgt die Anmeldung zu spät, werden Sie bis zur tatsächlichen Belieferung durch den gewünschten Lieferanten automatisch der Grundversorgung zugeordnet, die in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist.

Auch beim Auszug aus Geschäfts- oder Betriebsräumen ist eine fristgerechte Abmeldung beim Stromversorger erforderlich. Wird der Auszug nicht rechtzeitig gemeldet, muss das Unternehmen den Stromverbrauch in diesen Räumen weiter bezahlen – auch wenn sie bereits nicht mehr von Ihnen genutzt werden. Um den Beginn bzw. das Ende des Lieferverhältnisses eindeutig nachweisen zu können, sollten die Zählerstände bei Ein- und Auszug in einem Übergabeprotokoll festgehalten und dem Energieversorger übermittelt werden. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs wird auch hier eine Abmeldung bis spätestens sieben Tage vor dem gewünschten Liefertermin empfohlen.

Eine wichtige Rolle im neuen Ablauf spielt die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Diese elfstellige Nummer kennzeichnet jede Verbrauchsstelle eindeutig im deutschen Stromnetz. Ab dem 6. Juni 2025 ist die MaLo-ID verpflichtend anzugeben, um die Kommunikation zwischen Lieferanten, Netzbetreibern und Kunden zu vereinfachen und somit den Wechselprozess zu starten. Die MaLo-ID ist in der Regel auf der Jahresrechnung oder Vertragsunterlage des aktuellen Stromversorgers zu finden. Ist die MaLo-ID nicht in Erfahrung zu bringen, kann stattdessen die Zählernummer angegeben werden. In diesem Fall wird die MaLo-ID beim zuständigen Netzbetreiber erfragt.

Wichtig zu beachten ist, dass der neue 24-Stunden-Lieferantenwechsel die vertraglich vereinbarten Laufzeiten nicht beeinflusst. Ein Wechsel ist daher erst nach Ablauf der Laufzeit möglich.

Sie haben noch Fragen zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel oder benötigen Unterstützung?

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